Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Teil A: Nutzungsbedingungen für die Website digihap.tech. Teil B: Allgemeine Geschäftsbedingungen der DigiHap EWIV für Leistungen gegenüber Mitgliedern und Geschäftspartnern.
Für wen diese Bedingungen gelten. Die DigiHap EWIV richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Freiberufler, Organisationen und öffentliche Einrichtungen (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB). Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Für Mitglieder gehen die Statuten der Vereinigung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung diesen Bedingungen vor. Diese Seite enthält keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung.
Inhalt
- A 1. Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen
- A 2. Inhalte und Zweck der Website
- A 3. Verfügbarkeit und Änderungen
- A 4. Nutzungsrechte und Urheberrecht
- A 5. Pflichten der Nutzer
- A 6. Kontaktformular und Kommunikation
- A 7. Haftung für die Website
- A 8. Externe Verweise
- B 1. Geltungsbereich der AGB
- B 2. Vertragsschluss
- B 3. Leistungen der Vereinigung
- B 4. Vermietung von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen
- B 5. Projekt- und Dienstleistungen
- B 6. Preise, Beiträge und Zahlung
- B 7. Mitwirkungspflichten
- B 8. Gewährleistung
- B 9. Haftung
- B 10. Eigentumsvorbehalt und Rechte an Arbeitsergebnissen
- B 11. Vertraulichkeit und Datenschutz
- B 12. Laufzeit und Kündigung
- B 13. Streitbeilegung, Rechtswahl, Gerichtsstand
- B 14. Schlussbestimmungen
Teil A — Nutzungsbedingungen für die Website digihap.tech
A 1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Besuch und die Nutzung der Website digihap.tech einschließlich aller Unterseiten in deutscher und englischer Sprache (nachfolgend «Website»). Betreiberin ist die DigiHap EWIV, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig (nachfolgend «wir» oder «Vereinigung»; Angaben siehe Impressum). Mit dem Aufruf der Website erkennen Sie diese Nutzungsbedingungen an. Wer mit ihnen nicht einverstanden ist, verzichtet bitte auf die Nutzung.
A 2. Inhalte und Zweck der Website
Die Website informiert über die Vereinigung, ihre Rechtsform, ihre Leistungen für Mitglieder und den Weg zur Mitgliedschaft. Sie ist ein Informationsangebot; über die Website werden keine Waren oder Dienstleistungen verkauft, keine Verträge geschlossen und keine Mitgliedschaften begründet. Insbesondere stellen die Inhalte keine Finanz-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und kein Angebot zur Beteiligung an Investitionen dar. Darstellungen zu Haftung, Besteuerung und Rechtsform beschreiben den gesetzlichen Rahmen allgemein und vereinfacht; für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte Ihre eigene Steuer- und Rechtsberatung hinzu.
Wir bemühen uns um richtige und aktuelle Inhalte, übernehmen jedoch keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Verbindlich sind ausschließlich die Statuten der Vereinigung, die Beschlüsse ihrer Organe und individuell geschlossene Verträge.
A 3. Verfügbarkeit und Änderungen
Wir bemühen uns um eine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit der Website, schulden diese aber nicht. Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen oder Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs können zu Einschränkungen führen. Wir sind berechtigt, Inhalte, Funktionen und diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder einzustellen. Es gilt die jeweils auf der Website veröffentlichte Fassung.
A 4. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Alle Inhalte der Website — Texte, Grafiken, Gestaltung, Wortmarke «digihap.», Quellcode — sind urheber- und kennzeichenrechtlich geschützt (siehe Impressum). Sie dürfen die Website zu Informationszwecken aufrufen, ansehen, ausdrucken und Seiten für den eigenen, nicht kommerziellen Gebrauch speichern. Jede weitergehende Nutzung — insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Übersetzung, öffentliche Zugänglichmachung, Einbindung in andere Angebote (Framing) oder automatisiertes Auslesen (Scraping) zu kommerziellen Zwecken — bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Verlinkungen auf die Startseite sind willkommen; Deep-Links auf einzelne Seiten sind zulässig, sofern der Kontext nicht irreführend ist.
A 5. Pflichten der Nutzer
Sie verpflichten sich, die Website nicht missbräuchlich zu nutzen. Untersagt sind insbesondere: Eingriffe in die technische Infrastruktur, das Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen, automatisierte Massenanfragen, das Einschleusen von Schadcode sowie das Versenden rechtswidriger, beleidigender oder täuschender Inhalte über das Kontaktformular. Wir behalten uns vor, missbräuchliche Zugriffe technisch zu begrenzen oder zu sperren und Rechtsverletzungen zu verfolgen.
A 6. Kontaktformular und Kommunikation
Über das Kontaktformular und die angegebene E-Mail-Adresse können Sie Anfragen an uns richten. Der Eingang einer Anfrage begründet keinen Vertrag und keinen Anspruch auf Beantwortung oder Aufnahme in die Vereinigung; wir antworten nach Möglichkeit innerhalb von zwei Werktagen. Die Verarbeitung Ihrer Angaben ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. Bitte übermitteln Sie über das Formular keine besonders schutzwürdigen Daten (etwa Kontodaten, Ausweisdaten oder Gesundheitsangaben).
A 7. Haftung für die Website
Für Schäden aus der Nutzung der unentgeltlich bereitgestellten Website haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Wir haften nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtverfügbarkeit der Website, durch Übertragungsfehler, Schadsoftware Dritter oder durch Entscheidungen entstehen, die Sie auf Grundlage der Inhalte dieser Website treffen.
A 8. Externe Verweise
Soweit die Website auf Angebote Dritter verweist, gilt Abschnitt «Haftung für Links» im Impressum. Für die Inhalte verlinkter Seiten ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.
Teil B — Allgemeine Geschäftsbedingungen der DigiHap EWIV
B 1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Verträge, die die DigiHap EWIV (nachfolgend «Vereinigung») mit ihren Mitgliedern, assoziierten Mitgliedern und sonstigen Geschäftspartnern über Leistungen der Vereinigung schließt — insbesondere über die Vermietung von Maschinen, Geräten, Fahrzeugen und sonstigen beweglichen Sachen, über Projekt-, Dienst- und Verwaltungsleistungen sowie über die Überlassung von Räumen und Infrastruktur.
(2) Die Vereinigung schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) sind vom Leistungsangebot ausgeschlossen.
(3) Für Mitglieder gelten vorrangig die Statuten der Vereinigung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung (etwa zu Beiträgen, Umlagen und der Nutzung gemeinsamer Fonds). Diese AGB ergänzen die Statuten und treten hinter ihnen zurück, soweit sie ihnen widersprechen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vereinigung ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Vereinigung in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.
B 2. Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website und in Unterlagen der Vereinigung sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung der Vereinigung (Textform genügt, z. B. E-Mail) oder durch die Erbringung der Leistung zustande.
(2) Der Beitritt zur Vereinigung richtet sich ausschließlich nach den Statuten; er erfordert einen einstimmigen Beschluss der Mitglieder und die Eintragung im Handelsregister. Die assoziierte Mitgliedschaft wird durch privatrechtlichen Vertrag mit der Vereinigung begründet.
(3) Die Geschäftsführung der Vereinigung handelt im Rahmen des von der Mitgliederversammlung beschlossenen Haushalts. Verpflichtungen, die diesen Rahmen überschreiten, bedürfen eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
B 3. Leistungen der Vereinigung
(1) Art, Umfang und Vergütung der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, der Auftragsbestätigung oder dem zugrunde liegenden Beschluss. Die Vereinigung erbringt ihre Leistungen als Hilfstätigkeit zur wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder (Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85); sie übt keine Leitungs- oder Kontrollmacht über die Tätigkeit ihrer Mitglieder aus.
(2) Die Vereinigung ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritter, insbesondere ihrer Mitglieder, zu bedienen.
(3) Die Vereinigung erbringt keine Steuerberatung, Rechtsberatung, Anlageberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratungs- oder Finanzdienstleistungen. Hinweise zu steuerlichen oder rechtlichen Fragen sind allgemeine Informationen; der Vertragspartner holt für seine Entscheidungen eigenen fachlichen Rat ein.
B 4. Vermietung von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen
(1) Mietgegenstand und Übergabe. Der Mietgegenstand wird in dem vereinbarten, betriebsbereiten Zustand übergeben. Der Mieter prüft den Mietgegenstand bei Übergabe und rügt erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, in Textform; Übergabe- und Rücknahmeprotokolle sind für beide Seiten verbindlich, soweit nicht offensichtliche Fehler vorliegen.
(2) Nutzung. Der Mieter darf den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß, unter Beachtung der Bedienungs-, Sicherheits- und Wartungsvorgaben des Herstellers sowie der gesetzlichen Vorschriften und nur durch geeignetes, eingewiesenes Personal nutzen. Untervermietung, Weitergabe an Dritte, Veränderung des Einsatzorts ins Ausland und technische Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Vereinigung in Textform.
(3) Obhut, Wartung, Betriebsstoffe. Der Mieter hat den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln, vor Diebstahl, Witterung und unbefugtem Zugriff zu schützen und die laufende Pflege durchzuführen. Größere Wartungen und Reparaturen führt die Vereinigung durch oder lässt sie durchführen; der Mieter meldet Störungen, Schäden und Unfälle unverzüglich. Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterial und Verschleißteile trägt der Mieter, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Versicherung und Gefahrtragung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts und der Beschädigung trägt der Mieter ab Übergabe bis zur Rücknahme. Soweit die Vereinigung eine Maschinen- oder Kaskoversicherung unterhält, trägt der Mieter die vereinbarte Selbstbeteiligung und die Kosten nicht versicherter Schäden; im Übrigen ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand angemessen zu versichern, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Rückgabe. Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt und in dem Zustand zurückzugeben, der bei vertragsgemäßem Gebrauch zu erwarten ist. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter die vereinbarte Miete für die Dauer der Vorenthaltung; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Beschädigungen über die normale Abnutzung hinaus werden auf Kosten des Mieters instand gesetzt.
(6) Abrechnung. Die Vermietung wird tage-, wochen- oder projektweise nach der vereinbarten Preisliste abgerechnet. Die Vereinigung kann die Abrechnung an einen Inkassodienstleister übertragen, sofern dies vereinbart ist.
B 5. Projekt- und Dienstleistungen
(1) Bei Projekt-, Verwaltungs-, Vermittlungs- und sonstigen Dienstleistungen schuldet die Vereinigung die vereinbarte Tätigkeit nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als Werkleistung vereinbart ist.
(2) Leistungsumfang, Meilensteine, Fristen und Vergütung werden im Einzelvertrag festgelegt. Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind; sie verlängern sich angemessen, wenn der Vertragspartner Mitwirkungspflichten verletzt oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Vereinigung eintreten.
(3) Bietergemeinschaften, gemeinsame Projektbüros und gemeinsame Vorhaben mehrerer Mitglieder werden durch gesonderte Vereinbarung geregelt; diese AGB gelten ergänzend.
B 6. Preise, Beiträge und Zahlung
(1) Es gelten die im Einzelvertrag, in der Preisliste oder im Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegten Preise, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Mitgliedsbeiträge, Sonderumlagen und Beitrittsgebühren richten sich nach den Statuten und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(3) Die Vereinigung kann angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheiten (Kaution) verlangen, insbesondere bei der Vermietung hochwertiger Gegenstände. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.
B 7. Mitwirkungspflichten
Der Vertragspartner stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit, benennt einen Ansprechpartner und schafft die Voraussetzungen für Übergabe, Einsatz und Rücknahme von Mietgegenständen (z. B. Zufahrt, Stellfläche, Stromanschluss, Genehmigungen). Verzögerungen und Mehrkosten aus unterlassener Mitwirkung trägt der Vertragspartner.
B 8. Gewährleistung
(1) Bei Mängeln der Leistung hat der Vertragspartner zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz nach Wahl der Vereinigung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Vertragspartner die Vergütung mindern oder — bei erheblichen Mängeln — vom Vertrag zurücktreten beziehungsweise ihn kündigen.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe oder Abnahme, in Textform anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt (§ 377 HGB entsprechend). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Übergabe oder Abnahme, soweit nicht zwingendes Recht eine längere Frist vorsieht.
(3) Keine Mängel sind Beeinträchtigungen durch unsachgemäße Nutzung, unterlassene Pflege, Eingriffe des Vertragspartners oder Dritter, normale Abnutzung sowie äußere Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
B 9. Haftung
(1) Die Vereinigung haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit nicht Absatz 1 eingreift. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die Vereinigung nur, wenn der Vertragspartner ordnungsgemäße Datensicherungen vorgenommen hat.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitglieder, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Vereinigung. Die gesetzliche Haftung der Mitglieder der Vereinigung gegenüber Dritten nach Art. 24 der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 bleibt hiervon unberührt.
(5) Der Vertragspartner haftet der Vereinigung für Schäden an Mietgegenständen und für Ansprüche Dritter, die aus seiner Nutzung entstehen, nach den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Vereinigung insoweit frei.
B 10. Eigentumsvorbehalt und Rechte an Arbeitsergebnissen
(1) Mietgegenstände bleiben Eigentum der Vereinigung. Der Mieter darf sie weder veräußern, verpfänden noch sicherungsübereignen; Zugriffe Dritter (Pfändung, Beschlagnahme) sind der Vereinigung unverzüglich anzuzeigen. Bei Verkäufen behält sich die Vereinigung das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2) An Arbeitsergebnissen, Konzepten und Unterlagen aus Projekt- und Dienstleistungen erhält der Vertragspartner mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Weitergehende Rechte, insbesondere an Marken, Patenten, Lizenzen und Franchise-Systemen, die die Vereinigung für ihre Mitglieder hält, richten sich nach den jeweiligen Vereinbarungen.
B 11. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Vertragspartner behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder erkennbar Geschäftsgeheimnisse darstellen, vertraulich und verwenden sie nur für die Zwecke des Vertrags. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
(2) Personenbezogene Daten verarbeitet die Vereinigung nach den Vorgaben der DSGVO. Für die Website gilt die Datenschutzerklärung; für Vertragsverhältnisse informiert die Vereinigung gesondert. Soweit die Vereinigung personenbezogene Daten im Auftrag eines Vertragspartners verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
B 12. Laufzeit und Kündigung
(1) Mietverträge enden mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; unbefristete Mietverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Wochenende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Dauerschuldverhältnisse über Dienstleistungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Vereinigung insbesondere vor, wenn der Vertragspartner mit Zahlungen in Höhe von zwei Monatsraten in Verzug ist, Mietgegenstände vertragswidrig nutzt oder Dritten überlässt oder wenn über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
(3) Beendigung und Kündigung der Mitgliedschaft richten sich ausschließlich nach den Statuten (Kündigung mit sechsmonatiger Frist zum Jahresende; früherer Austritt mit einstimmigem Beschluss).
B 13. Streitbeilegung, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen sich die Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Mit Mitgliedern gilt die in den Statuten vorgesehene Reihenfolge: zuerst Mediation, dann Schiedsverfahren.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts; die unmittelbar geltenden Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 bleiben unberührt.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen unter diesen AGB ist Leipzig, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die Vereinigung bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.
(4) Die Vereinigung ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; sie schließt keine Verträge mit Verbrauchern.
B 14. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Die Vereinigung kann diese AGB für künftige Verträge ändern; für laufende Dauerschuldverhältnisse werden Änderungen wirksam, wenn sie dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt werden und dieser nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(3) Diese AGB sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich. Vertrags- und Arbeitssprache der Vereinigung ist Deutsch.
Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Website und die Leistungen der Vereinigung. Sie sind keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für Mitglieder gehen die Statuten der DigiHap EWIV vor.
Stand: September 2026