Leistungen.
Was Mitglieder konkret bekommen — nüchtern aufgezählt statt versprochen.
Geräte- & Maschinenpool
Statuten § 3.5
Die Vereinigung kauft Maschinen, Geräte und Fahrzeuge an und vermietet sie an ihre Mitglieder. Das operative Kerngeschäft: bessere Konditionen im Einkauf, geteilte Auslastung im Betrieb.
Im Detail
- Ankauf im Verbund zu Konditionen, die ein einzelner Betrieb nicht erhält
- Vermietung an Mitglieder nach Bedarf — tage-, wochen- oder projektweise
- Wartung, Instandhaltung und Versicherung zentral organisiert
- Abrechnung direkt durch die Vereinigung, auf Wunsch per Inkassoauftrag
Gemeinsame Projekte
Statuten § 3.2–3.4
Business Development, Entwicklung und Angebot von Dienstleistungen und Produkten, gemeinsame Projektbüros, Auftragsabwicklung und Kundenakquise — europaweit und über Branchengrenzen hinweg.
Im Detail
- Marktanalysen, Konzepte und Machbarkeitsstudien für neue Vorhaben
- Bietergemeinschaften für Aufträge, die ein Mitglied allein nicht stemmt
- Projektbüros und Informationsstellen im Zielland
- Vermittlung von Dienstleistungen und Geschäftskontakten im Verbund
Wertesicherung & Fonds
Statuten § 3.3, § 3.10, § 22.2
Gemeinsame Reservefonds für Investitionen, Liquidität und wirtschaftliche Notlagen. Werte werden gesichert, bevor sie gebraucht werden — das ist das «haptisch sichern» im Namen.
Im Detail
- Investitions-, Liquiditäts- und Konjunkturfonds für die gemeinsamen Vorhaben
- Notfall- und Solidaritätsfonds — Strukturhilfen, Darlehen und Zuschüsse für Mitglieder
- Garantie- und Nachbesserungsrücklagen für laufende Projekte
- Umwidmung der Fonds für neue Projekte per Beschluss der Mitglieder
Einkaufs- & Marketinggemeinschaft
Statuten § 3.5
Gemeinsamer Einkauf, gemeinsames Marketing, Vertrieb und Plattformen — die Vereinigung tritt für ihre Mitglieder auf, wo Bündelung Vorteile bringt.
Im Detail
- Rahmenverträge und gebündelte Bestellungen für Material und Betriebsmittel
- Gemeinsame Ein- und Verkaufsplattformen für Mitglieder
- Marketing, Messeauftritte und Vertrieb unter gemeinsamem Dach
- Begleichung von Betriebskosten über die Vereinigung, wo das sinnvoll ist
Immobilien & Infrastruktur
Statuten § 3.3
Die Vereinigung darf Immobilien und Mobilien erwerben, verwalten, vermieten und verpachten — und sie ihren Mitgliedern überlassen.
Im Detail
- Gemeinsame Betriebs-, Lager- und Büroflächen
- Immobilienprojektentwicklung im Interesse der Mitglieder
- Verwaltung und Instandhaltung zentral organisiert
Verwaltung & Krisenvorsorge
Statuten § 3.3–3.4
Outsourcing von Verwaltungsaufgaben an die Vereinigung — und Unterstützung, wenn es einmal eng wird.
Im Detail
- Verwaltungsmanagement, Logistik und Handel im Auftrag der Mitglieder
- Krisenmanagement und Krisenvorsorge
- Übernahme von Betriebs- oder Beratungskosten, Darlehen zur Liquiditätsstützung
Rechte, Marken & Lizenzen
Statuten § 3.9
Geistiges Eigentum kann die Vereinigung in eigenem Namen für ihre Mitglieder halten, verwalten und verwerten.
Im Detail
- Marken, Patente, Lizenzen und Franchise-Rechte im Verbund
- Aufbau von Franchise-Systemen für Mitglieder
- Vermittlung und Durchführung von Kommissions- und Provisionsgeschäften
Wissen & Austausch
Statuten § 3.7
Know-how-Transfer zwischen den Mitgliedern, Workshops und Seminare, internationale Kooperationen mit Unternehmen und Organisationen.
Im Detail
- Internationaler Informations- und Erfahrungsaustausch
- Workshops, Seminare, Konferenzen und Publikationen
- Zusammenarbeit mit europäischen Unternehmen, öffentlichen Stellen und Organisationen
Die beschriebenen Leistungen erbringt die Vereinigung für ihre Mitglieder im Rahmen ihrer Statuten. Gemeinsame Investitionen und Fonds sind Vorhaben der Mitglieder untereinander — kein öffentliches Angebot, keine Kapitalanlage für Dritte und keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und wie sich eine Beteiligung für Sie eignet, beurteilen Sie bitte mit Ihrer eigenen Steuer- und Rechtsberatung. Für Leistungen der Vereinigung gelten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.