Acht Bereiche, in den Statuten verankert

Leistungen.

Was Mitglieder konkret bekommen — nüchtern aufgezählt statt versprochen.

01.

Geräte- & Maschinenpool

Statuten § 3.5

Die Vereinigung kauft Maschinen, Geräte und Fahrzeuge an und vermietet sie an ihre Mitglieder. Das operative Kerngeschäft: bessere Konditionen im Einkauf, geteilte Auslastung im Betrieb.

Im Detail
  • Ankauf im Verbund zu Konditionen, die ein einzelner Betrieb nicht erhält
  • Vermietung an Mitglieder nach Bedarf — tage-, wochen- oder projektweise
  • Wartung, Instandhaltung und Versicherung zentral organisiert
  • Abrechnung direkt durch die Vereinigung, auf Wunsch per Inkassoauftrag
02.

Gemeinsame Projekte

Statuten § 3.2–3.4

Business Development, Entwicklung und Angebot von Dienstleistungen und Produkten, gemeinsame Projektbüros, Auftragsabwicklung und Kundenakquise — europaweit und über Branchengrenzen hinweg.

Im Detail
  • Marktanalysen, Konzepte und Machbarkeitsstudien für neue Vorhaben
  • Bietergemeinschaften für Aufträge, die ein Mitglied allein nicht stemmt
  • Projektbüros und Informationsstellen im Zielland
  • Vermittlung von Dienstleistungen und Geschäftskontakten im Verbund
03.

Wertesicherung & Fonds

Statuten § 3.3, § 3.10, § 22.2

Gemeinsame Reservefonds für Investitionen, Liquidität und wirtschaftliche Notlagen. Werte werden gesichert, bevor sie gebraucht werden — das ist das «haptisch sichern» im Namen.

Im Detail
  • Investitions-, Liquiditäts- und Konjunkturfonds für die gemeinsamen Vorhaben
  • Notfall- und Solidaritätsfonds — Strukturhilfen, Darlehen und Zuschüsse für Mitglieder
  • Garantie- und Nachbesserungsrücklagen für laufende Projekte
  • Umwidmung der Fonds für neue Projekte per Beschluss der Mitglieder
04.

Einkaufs- & Marketinggemeinschaft

Statuten § 3.5

Gemeinsamer Einkauf, gemeinsames Marketing, Vertrieb und Plattformen — die Vereinigung tritt für ihre Mitglieder auf, wo Bündelung Vorteile bringt.

Im Detail
  • Rahmenverträge und gebündelte Bestellungen für Material und Betriebsmittel
  • Gemeinsame Ein- und Verkaufsplattformen für Mitglieder
  • Marketing, Messeauftritte und Vertrieb unter gemeinsamem Dach
  • Begleichung von Betriebskosten über die Vereinigung, wo das sinnvoll ist
05.

Immobilien & Infrastruktur

Statuten § 3.3

Die Vereinigung darf Immobilien und Mobilien erwerben, verwalten, vermieten und verpachten — und sie ihren Mitgliedern überlassen.

Im Detail
  • Gemeinsame Betriebs-, Lager- und Büroflächen
  • Immobilienprojektentwicklung im Interesse der Mitglieder
  • Verwaltung und Instandhaltung zentral organisiert
06.

Verwaltung & Krisenvorsorge

Statuten § 3.3–3.4

Outsourcing von Verwaltungsaufgaben an die Vereinigung — und Unterstützung, wenn es einmal eng wird.

Im Detail
  • Verwaltungsmanagement, Logistik und Handel im Auftrag der Mitglieder
  • Krisenmanagement und Krisenvorsorge
  • Übernahme von Betriebs- oder Beratungskosten, Darlehen zur Liquiditätsstützung
07.

Rechte, Marken & Lizenzen

Statuten § 3.9

Geistiges Eigentum kann die Vereinigung in eigenem Namen für ihre Mitglieder halten, verwalten und verwerten.

Im Detail
  • Marken, Patente, Lizenzen und Franchise-Rechte im Verbund
  • Aufbau von Franchise-Systemen für Mitglieder
  • Vermittlung und Durchführung von Kommissions- und Provisionsgeschäften
08.

Wissen & Austausch

Statuten § 3.7

Know-how-Transfer zwischen den Mitgliedern, Workshops und Seminare, internationale Kooperationen mit Unternehmen und Organisationen.

Im Detail
  • Internationaler Informations- und Erfahrungsaustausch
  • Workshops, Seminare, Konferenzen und Publikationen
  • Zusammenarbeit mit europäischen Unternehmen, öffentlichen Stellen und Organisationen
Kein Beratungsangebot

Die beschriebenen Leistungen erbringt die Vereinigung für ihre Mitglieder im Rahmen ihrer Statuten. Gemeinsame Investitionen und Fonds sind Vorhaben der Mitglieder untereinander — kein öffentliches Angebot, keine Kapitalanlage für Dritte und keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und wie sich eine Beteiligung für Sie eignet, beurteilen Sie bitte mit Ihrer eigenen Steuer- und Rechtsberatung. Für Leistungen der Vereinigung gelten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Welche Leistung für Sie zuerst zählt, klären wir im Gespräch.

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