Der Weg in den Verbund

Mitgliedschaft.

In vier Schritten — ohne Kleingedrucktes im Nebel.

Wer zu uns passt

Organisationen, Vereine, Verbände, natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die die Ziele der Vereinigung teilen. Für Partner aus Drittstaaten gibt es die assoziierte Mitgliedschaft.

So geht's

  1. Kontakt aufnehmen

    Kurze Nachricht über das Formular — worum es Ihnen geht, genügt für den Anfang.

  2. Gespräch und Prüfung

    Wir klären gegenseitige Erwartungen, Leistungen und Beiträge — offen und konkret.

  3. Aufnahmebeschluss

    Über neue Mitglieder entscheiden die bestehenden Mitglieder einstimmig. Das dauert seinen Moment — und sorgt dafür, dass der Verbund zusammenpasst.

  4. Beitritt und Eintragung

    Beitrittsvertrag, Eintragung ins Handelsregister — ab dann stehen Pool, Projekte und Fonds offen.

Zwei Arten der Mitgliedschaft

Ordentlich

Mitglied aus dem EWR

Volle Rechte und Pflichten: eine Stimme in der Versammlung, Zugang zu Pool, Projekten und Fonds, Eintragung im Handelsregister. Aufnahme durch einstimmigen Beschluss der bestehenden Mitglieder.

Assoziiert

Partner auch aus Drittstaaten

Beitritt per privatrechtlichem Vertrag, keine Registereintragung, beratende Stimme, keine Haftung gegenüber Dritten. Tritt das Herkunftsland dem EU-Vertrag bei, wird die Mitgliedschaft automatisch zur ordentlichen.

Beiträge und Einlagen

Bei Gründung wurde kein Kapital eingezahlt. Die Mitgliederversammlung kann einen jährlichen Mitgliedsbeitrag bestimmen; für konkrete Projekte werden Sonderumlagen beschlossen. Später hinzukommende Mitglieder können um eine Beitrittsgebühr gebeten werden.

Einlagen sind nicht nur in Geld möglich: Sachleistungen, Arbeitsleistung, Know-how, Patente, Lizenzen, Büroräume oder Sachverstand zählen ebenso. Leistungen der Vereinigung an Mitglieder werden fair abgerechnet.

Mitbestimmung

  • Eine Stimme je Mitglied — unabhängig von Größe und Geschäftsvolumen.
  • Mehrheit entscheidet über Haushalt, Jahresabschluss, Geschäftsführung und Gremien.
  • Einstimmigkeit bei Aufnahme neuer Mitglieder, Änderung des Gegenstands, Beitragspflicht und Sitzverlegung.
  • Teilnahme und Abstimmung auch online; Protokolle und Beschlüsse digital unterzeichnet.
  • Kündigung mit sechsmonatiger Frist zum Jahresende — ein klarer, fairer Ausstieg.
Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung

Beiträge, Einlagen und Haftung sind hier allgemein beschrieben. Was eine Mitgliedschaft für Ihr Unternehmen steuerlich, rechtlich und wirtschaftlich bedeutet, hängt von Ihrer Situation ab. Diese Website ersetzt keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung — bitte lassen Sie sich vor dem Beitritt unabhängig beraten. Vertragliche Leistungen der Vereinigung unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; für Mitglieder gehen die Statuten vor.

Häufige Fragen

Muss ich meine Firma aufgeben oder umbauen?

Nein. Ihre Firma bleibt vollständig selbstständig — die EWIV ist eine Hilfsgesellschaft neben Ihrem Unternehmen und darf keine Leitungs- oder Kontrollmacht über Ihre Tätigkeit ausüben.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Bei Gründung wurde kein Kapital eingezahlt. Beiträge und Umlagen richten sich nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung und den gemeinsamen Vorhaben — das besprechen wir konkret im Gespräch.

Wie schnell kann ich Mitglied werden?

Die Aufnahme erfordert einen einstimmigen Beschluss aller Mitglieder und anschließend die Eintragung durch einen Notar im Handelsregister. Rechnen Sie mit einigen Wochen zwischen Erstgespräch und Eintragung.

Wofür hafte ich?

Ordentliche Mitglieder einer EWIV haften für deren Verbindlichkeiten unbeschränkt und gesamtschuldnerisch — das gehört zur Rechtsform. Darum entscheiden die Mitglieder einstimmig über Aufnahmen, die Geschäftsführung ist an den beschlossenen Haushalt gebunden, und Reservefonds federn Garantie- und Notfälle ab. Assoziierte Mitglieder haften nicht gegenüber Dritten.

Wie werden Gewinne und Verluste verteilt?

Grundsätzlich gleichmäßig nach der Zahl der Mitglieder — sofern die Versammlung nicht einstimmig etwas anderes beschließt, etwa eine Aufteilung nach Beteiligung am jeweiligen Projekt.

Kann ich auch aus der Schweiz oder Großbritannien mitmachen?

Ja — als assoziiertes Mitglied per Vertrag mit der Vereinigung: ohne Registereintragung, ohne Haftung gegenüber Dritten, mit beratender Stimme in der Versammlung.

Muss ich zu jeder Versammlung nach Leipzig reisen?

Nein. Teilnahme und Abstimmung sind online möglich; Beschlüsse können auch schriftlich, per Videokonferenz oder E-Mail gefasst werden. Die Vereinigung arbeitet auf Deutsch.

Komme ich wieder heraus?

Ja — mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum Jahresende, per Erklärung gegenüber der Geschäftsführung. Ein früherer Austritt ist mit einstimmigem Beschluss möglich.

Schritt eins ist eine Nachricht.

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