EWIV erklärt.
Europas Rechtsform für Zusammenarbeit über Grenzen — Herkunft, Aufbau, Haftung, Steuern. Ehrlich erklärt, inklusive der Grenzen.
Herkunft und Rechtsgrundlage
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung wurde 1985 durch die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 geschaffen und ist seit 1989 nutzbar — die erste supranationale Gesellschaftsform der Europäischen Union. Sie beruht unmittelbar auf europäischem Recht und wird in Deutschland durch das EWIV-Ausführungsgesetz ergänzt.
Ihr Zweck ist klar umrissen: Sie erleichtert und fördert die grenzüberschreitende wirtschaftliche Zusammenarbeit ihrer Mitglieder — als Hilfsgesellschaft neben deren bestehenden Unternehmen, nicht als Ersatz dafür.
Aufbau und Mitglieder
Zwei Mitglieder, zwei Staaten
Eine EWIV braucht mindestens zwei Mitglieder aus verschiedenen Mitgliedstaaten der EU beziehungsweise des EWR. DigiHap verbindet Mitglieder aus Deutschland, Österreich und der Slowakei.
Unternehmen und Personen
Mitglied können natürliche Personen, Gesellschaften, Vereine, Verbände, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sein — Partner aus Drittstaaten als assoziierte Mitglieder.
Zwei Organe
Die gemeinschaftlich handelnden Mitglieder und ein oder mehrere Geschäftsführer. Weitere Gremien — Beiräte, Arbeitsgruppen — kann die Versammlung einsetzen.
Gründung und rechtlicher Rahmen
Gründungsvertrag
Ein schriftlicher Vertrag mit Name, Sitz, Zweck, Mitgliedern und Dauer der Vereinigung — die Statuten. Innerhalb dieses Rahmens lässt sich die EWIV flexibel gestalten.
Eintragung ins Register
Die Vereinigung wird am Sitz im Handelsregister eingetragen — bei DigiHap in Leipzig unter HRA 19918 — und im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht.
Kein Mindestkapital
Anders als bei Kapitalgesellschaften ist keine Einlage vorgeschrieben. Die Mitglieder bestimmen selbst, wie sie die Vereinigung finanzieren.
Schlanke Verwaltung
Wenige Formvorschriften, keine Publizitätspflichten wie bei Kapitalgesellschaften; die Geschäftsführung handelt im Rahmen des von den Mitgliedern beschlossenen Haushalts.
Haftung
Das gehört zur ehrlichen Erklärung: Die Mitglieder einer EWIV haften für deren Verbindlichkeiten unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Deshalb nimmt DigiHap neue Mitglieder nur einstimmig auf, verpflichtet zu Mediation vor jedem Rechtsstreit und bildet Reservefonds für Garantie- und Notfälle.
Assoziierte Mitglieder — etwa Partner aus Drittstaaten — haften nach den Statuten nicht gegenüber Dritten.
Steuern
Die EWIV ist steuerlich transparent: Die Vereinigung selbst unterliegt nicht der Körperschaftsteuer. Ihre Ergebnisse werden den Mitgliedern zugerechnet und dort nach dem jeweils geltenden Recht versteuert. Bei der Gewerbesteuer gelten in Deutschland Besonderheiten für die Mitglieder.
Welche Wirkung das für Ihr Unternehmen hat, klären Sie mit Ihrem Steuerberater — wir liefern dafür alle Unterlagen.
Haftung und Besteuerung einer EWIV sind hier vereinfacht und allgemein beschrieben. Die konkreten Folgen — etwa bei Gewerbesteuer, Verlustzurechnung oder Haftungsrisiken — hängen von Ihrer individuellen Situation und dem Recht Ihres Sitzstaats ab. Diese Website leistet keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung; bitte ziehen Sie vor einer Entscheidung Ihre Steuer- und Rechtsberatung hinzu.
Was eine EWIV kann — und was nicht
- Ressourcen, Geräte und Personal ihrer Mitglieder bündeln und teilen
- Gemeinsame Projekte, Einkauf, Marketing und Vertrieb organisieren
- Verträge schließen, Eigentum erwerben, vor Gericht auftreten
- Reservefonds bilden und Mitglieder in Notlagen stützen
- Rechte, Marken und Lizenzen für ihre Mitglieder verwalten
- Gewinn um seiner selbst willen erzielen — der Vorteil liegt bei den Mitgliedern
- Leitungs- oder Kontrollmacht über die Tätigkeit ihrer Mitglieder ausüben
- Anteile an ihren Mitgliedern halten oder Mitglied einer anderen EWIV sein
- Mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen
- Sich öffentlich an den Kapitalmarkt wenden
Im Vergleich
| Merkmal | EWIV | GmbH | GbR |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Europäisches Recht (VO 2137/85) | Nationales Recht | Nationales Recht |
| Grenzüberschreitend angelegt | Ja — Mitglieder aus mindestens zwei Staaten | Nein | Nein |
| Mindestkapital | Keines | 25 000 Euro | Keines |
| Eigener Gewinnzweck | Nein — Vorteil bei den Mitgliedern | Ja | Ja |
| Haftung der Beteiligten | Unbeschränkt, gesamtschuldnerisch | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Unbeschränkt |
| Besteuerung | Transparent auf Mitgliederebene | Körperschaftsteuer auf Gesellschaftsebene | Transparent |
| Register | Handelsregister, EU-Amtsblatt | Handelsregister | Gesellschaftsregister (freiwillig) |
Vereinfachte Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit — die konkrete Ausgestaltung gehört in rechtliche und steuerliche Beratung.